DAVID-Logo
  DAVID e.V.
  Wir über unsKontaktAktuelles Literatur Linktipps
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Leitfaden für den Autounfall -
Richtiges Verhalten

2010 ereigneten sich in Deutschland 2,4 Millionen polizeilich erfasste Unfälle im Straßenverkehr. Auch wenn es dabei glücklicherweise zum größten Teil glimpflich abgeht und oft nur ein Blechschaden entsteht, kann es dennoch teuer werden und viel Ärger geben.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO §34) ist das Verhalten nach einem Verkehrsunfall wie folgt vorgeschrieben:

  • Am Unfallort bleiben!
    Alle Unfallbeteiligten sind verpflichtet, am Unfallort anzuhalten, sich einen Überblick über die Situation zu verschaffen und am Unfallort zu bleiben. Wer weiterfährt, riskiert eine Strafe wegen "unerlaubten Entfernens vom Unfallort" (Fahrer- oder Unfallflucht). Bei geringfügigem Schaden muss unverzüglich beiseite gefahren werden.
    Auch wenn der Unfall "außerhalb des fließenden Verkehrs" geschehen ist, z.B. beim Ein- oder Ausparken, bei dem ein abgestelltes Fahrzeug beschädigt wird, hat man am Unfallort zu bleiben und eine angemessene Zeit zu warten, auch wenn niemand zu sehen ist.
    Wer Fahrerflucht begangen hat, kann unter engen Voraussetzungen eine geringere Strafe oder sogar die Einstellung des Verfahrens erreichen:
    - der Unfall muss außerhalb des fließenden Verkehrs geschehen sein;
    - es darf nur unbedeutender Sachschaden (mit weniger als 40 - 50 €) angerichtet worden sein;
    - der Täter muss sich innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall bei der Polizei oder beim Unfallgeschädigten gemeldet haben.
    Mit Strafmilderung kann der Täter nicht rechnen, wenn er bei der Unfallflucht beobachtet und dann vor seiner möglichen Meldung von der Polizei aufgesucht wurde.

      
  • Unfallstelle sichern, ggf. räumen
    Als erstes Warnblinkanlage einschalten, dann Warndreieck aufstellen (Autobahn, Bundesstraße: 100 - 150m, in der Stadt: 10 - 20 m). Bei Nebel oder schlechter Sicht Verkehr zusätzlich warnen (Handzeichen o.Ä., Warnleuchte), ggf. Unfallstelle in beiden Richtungen sichern. Nachts muss das Fahrzeuglicht eingeschaltet bleiben.
    Bei schweren Unfällen mit Personen- und hohem Sachschaden darf nicht geräumt werden, um Unfallspuren sichern zu können.
    Bei Bagatellunfällen schnellstens die Unfallaufnahme durchführen (Skizze, Fotos, Kreidemarkierungen) und dann unverzüglich die Straße räumen.
    Wir empfehlen Ihnen, Fotoapparat und Kreide stets im Auto mitzuführen.

      
  • Erste Hilfe leisten! Notfalls den Rettungsdienst (110) anfordern
    Ob jemand an einem Unfall beteiligt ist oder nur zufällig dazukommt: Helfen muss jeder, unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Grenzen hat diese Verpflichtung zur Hilfeleistung da, wo man sich selbst in Lebensgefahr bringen würde (z.B. eingeklemmte Verletzte aus brennendem Wagen bergen).
    Eine Unfallmeldung soll sich auf das Wesentliche beschränken:
    • WER meldet? (Name)
    • WAS geschah?
    • WO und WANN ist es passiert?
    • WIEVIELE Verletzte?
    • WIE schwer verletzt?
    Die Meldung sollte weitergehende Angaben enthalten, wenn ein Fahrzeug brennt oder z.B. gefährliche Ladung im Spiel ist.

      
  • Unfallprotokoll anfertigen mit Formularvordruck
    Was ist zu notieren?
    • Das amtliche Kennzeichen der Unfallbeteiligten.
    • Name und Anschrift des Fahrers. Und weil Fahrer und Halter nicht immer identisch sind, auch den Namen und die Anschrift des Fahrzeughalters.
    • Die Anschrift des Versicherers und die Versicherungsnummer.
    • Bemühen Sie sich um Aussagen von Unfallzeugen.
    • Name und Adressen von Zeugen, auch wenn der Unfallverursacher schriftlich seine Schuld zugegeben hat.
    • Ort und Zeit des Unfalls.
  • Fehlende Daten können Sie über den Zentralruf (069/19213) der Autoversicherer erhalten.
       

  • Keine Schuldanerkenntnisse!
    Geben Sie niemals eine Schuldanerkenntnis ab, das gefährdet Ihren Versicherungsschutz bzw. kostet Sie eine Regressforderung der Versicherung. Sie dürfen NUR Ihrer Versicherung gegenüber eine Schuld anerkennen.


       
  • Vorsicht vor Abschlepphelfern
    Unterschreiben Sie niemals nach einem Unfall Aufträge, Verträge, Vollmachten usw., die Ihnen von Abschleppunternehmen, werkstätten, Mietwagenunternehmen usw. angeboten werden. Sie riskieren damit immer größere Probleme mit der gegnerischen und bei einem Mitverschulden oder einer Kaskoversicherung u.U. sogar mit der eigenen Vericherung.

      
  • Die Polizei einschalten?
    Bei klarer Unfallsituation und kleinen Blechschäden kann auf die Polizei verzichtet werden. Bei einem größeren Schaden ist es empfehlenswert, die Polizei einzuschalten. Ebenso brauchen Sie die Polizei, wenn Uneinigkeit der Unfallbeteiligten zum Unfallhergang besteht. Wenn Personen verletzt oder getötet wurden, muss die Polizei (Notruf 110) gerufen werden. Notieren Sie Namen und Dienststelle des Polizeibeamten, der den Unfall aufgenommen hat.


  • Ergänzende Infos
    Bußgeld nach einem Unfall: Diese Sanktionen drohen
    https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeld-unfall/
   
Copyright © DAVID e.V. Ludwigshafen