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Unfallnachsorge

Ansprüche nach einem Verkehrsunfall
mit Personenschaden

Zu prüfen sind 5 in Frage kommende Ansprüche, und zwar gegenüber

1. der gesetzlichen Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft,
2. der privaten Unfallversicherung,
3. dem Versorgungsamt (Stichwort: Grad der Behinderung (GdB)),
4. dem Rentenversicherungsträger (Rente wegen teilweiser bzw.
    voller Erwerbsminderung),
5. dem Unfallgegener.

Zunächst ist zu prüfen, ob die Voraussetzung für den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung gegeben ist. D.h. als erstes ist zu prüfen, ob der Verunglückte zum gesetzlich oder freiwillig versicherten Personenkreis gehört.

Laut Sozialgesetzbuch (SGB) Buch VII ist dann zu prüfen, ob der Straßenverkehrsunfall ein Arbeitsunfall im Sinne von § 8 Abs. 1 SGB VII ist.

Einzelheiten hierzu finden Sie in dem Kapitel "Schleudertrauma - Recht der gesetzlichen Unfallversicherung" (Download als pdf-Datei, 1,2 MB) von Herrn Prof. O. E. Krasney aus dem Buch von Graf, Grill, Wedig: Beschleunigungsverletzung der Halswirbelsäule. Steinkopff Verlag, 2009.

Wir weisen darauf hin, dass ohne ausdrückliche separate Genehmigung des Verlages
a) die kommerzielle Nutzung (weder elektronisch noch als Ausdruck), sowie
b) die Verwendung für andere Publikationen
nicht gestattet ist.

Der Geschädigte hat 4 Jahre Zeit, seine Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung geltend zu machen.
  
   
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